Bei Verspätung oder Annullierung unseres Fluges haben wir gemäß EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.
Wir können eine Entschädigung beantragen, wenn:
- der Flug erfolgt von einem beliebigen Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat mit einer beliebigen Fluggesellschaft
- Der Flug erfolgt mit einer in der Europäischen Union registrierten Fluggesellschaft und das Ziel ist ein Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat, Norwegen oder Island.
UNSER FLUG IST MEHR ALS ZWEI STUNDEN VERZÖGERT
Wenn die Verspätung mehr als 2 Stunden beträgt, hat die Fluggesellschaft uns gegenüber folgende Verpflichtungen:
-Sorgen Sie für Mahlzeiten und Snacks (je nach Wartezeit)
-Bereitstellung von Kommunikation (mindestens 2 Telefonate, Fax oder E-Mail)
-Transport (Wenn der Abflug mindestens einen Tag nach dem planmäßigen Abflug erfolgt, sollten die Fluggesellschaften den Transport zwischen Flughafen und Hotel arrangieren)
-Check-in im Hotel (wenn die Abfahrt mindestens einen Tag nach dem geplanten Termin liegt)
UNSER FLUG IST MEHR ALS DREI STUNDEN VERZÖGERT
Ab sofort haben wir das Recht, eine finanzielle Entschädigung zu beantragen.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Strecke ab, die das Flugzeug zurücklegen muss:
- 250 € bis 1.500 km
-400 € von 1500km bis 3500km
-600 € über 3500km
Die Fluggesellschaft wird uns höchstwahrscheinlich eine Entschädigung verweigern, wenn die Flugprobleme durch die sog außergewöhnliche Umstände, die der Beförderer nicht zu vertreten hat.
Zu ihnen gehören:
-schlagen
-Gotteshandlungen (Vulkanerosion, Tsunami, Hurrikan, Sturm und Hagel)
-Technische Probleme (wenn der Spediteur das technische Problem nicht vorhersehen oder vermeiden konnte.)
Weitere Informationen zu Fahrgastrechten finden Sie unterHier
WENN UNSER FLUG ABGESAGT WURDE
Wenn wir feststellen, dass unser Flug annulliert wurde, lohnt es sich:
-Bestätigung der Stornierung einholen Flug (z.B. Informations-E-Mails, SMS, Briefe)
- versuchen Sie einzuchecken, wenn wir am Flughafen von der Stornierung erfahren haben (damit die Fluggesellschaft nicht sagen kann, dass Sie nicht da waren)
- Machen Sie ein Foto mit Informationen zum Flugstatus mit Ihrem Telefon
- Wechseln Sie nach Möglichkeit mit anderen Passagieren, die Ihre Anwesenheit miterlebt haben.
Wir haben nur dann Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug, wenn wir nicht mindestens 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung informiert wurden. Wird uns ein Alternativflug angeboten und beträgt die Verspätung mehr als 3 Stunden, haben wir ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.
Verweigertes Einsteigen in die sogenannte ÜBERBUCHUNG
Eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung ist fällig, wenn unser Ersatzflug um mindestens zwei Stunden verspätet ist, dann gelten die gleichen Bedingungen wie bei annullierten Flügen.
WIE ERHALTE ICH EINE ENTSCHÄDIGUNG VON DER AIRLINE?
Wir können den Antrag selbst an die Fluggesellschaft senden. Sie können die Angelegenheit auch von Experten behandeln lassen, Sie müssen nur die Flugnummer und das Datum kennen, die auf der Website https://www.claimflights.pl/ eingetragen werden.Ein Beispiel für die Einreichung eines Antrags ist unter diesem Link verfügbar. Das Absenden Ihrer Bewerbung dauert einige Minuten.
Claim Flights ist einer der Vermittler, die verletzten Passagieren dabei helfen, eine Entschädigung zu erhalten. In vielen Fällen gewährt der Spediteur eine Entschädigung, wenn ein solches Unternehmen ihn kontaktiert, auch wenn es nicht auf eine direkte Anfrage einer Privatperson reagiert hat. Das Unternehmen arbeitet ohne Gewinn und ohne Gebühren.
Weitere Informationen unter https://www.claimflights.pl/